Startseite
Wir über uns
Unsere Fahrzeuge
Unsere Klassen
Klasse B, BE
Klasse A, A2, A1, AM
Klasse C, CE,C1, C1E
Klasse D, DE, D1, D1E
Klasse L, T, MO
Kontakt
Impressum


Kraftfahrzeuge - ausgenommen KFZ der Klasse AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.

Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:

- die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder

- die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt.

Mindestalter: 18 Jahre

beim Begleiteten Fahren 17 Jahre

bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer ( nachvorheriger erfolgreicher medizinisch´-psychologischer Untersuchung ) 17 Jahre

Geltungsdauer: ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich: NEIN

Beinhaltet Klassen: AM, L

Sehvermögen: Sehtest

Erste Hilfe: Lebensrettende Sofortmaßnahmen



Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B ( Pkw oder leichter Lkw ) und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers ist auf 3.500 kg begrenzt.

Mindestalter: 18 Jahre,  beim Begleiteten Fahren 17 Jahre.

Geltungsdauer: ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich: Ja, Klasse B

Beinhaltet Klasse: keine

Sehvermögen: Sehtest

Erste Hilfe: Lebensrettende Sofortmaßnahmen

 



 
Top