Kraftfahrzeuge - ausgenommen KFZ der Klasse AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:
- die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
- die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt.
Mindestalter: 18 Jahre
beim Begleiteten Fahren 17 Jahre
bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer ( nachvorheriger erfolgreicher medizinisch´-psychologischer Untersuchung ) 17 Jahre
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltet Klassen: AM, L
Sehvermögen: Sehtest
Erste Hilfe: Lebensrettende Sofortmaßnahmen
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B ( Pkw oder leichter Lkw ) und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers ist auf 3.500 kg begrenzt.
Mindestalter: 18 Jahre, beim Begleiteten Fahren 17 Jahre.